Übergang Schule - Beruf
In diesem Bereich informieren wir über Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, die am Übergang Schule – Beruf ansetzen und sich an Schüler/-innen, Auszubildende, Arbeits- und Ausbildungssuchende wenden.
Einige dieser Angebote werden finanziert von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter der Optionskommunen, andere sind schulische Maßnahmen und im letzten Teil finden sie Informationen zu weiteren Übergangsangeboten.
Wir haben nahezu ausschließlich Maßnahmen und Angebote gelistet, die in allen hessischen Landkreisen angeboten werden (Ausnahme QUABB, wird in etwas mehr als der Hälfte der Landkreise angeboten) und nicht aufgrund von Projektmittelfinanzierung zeitlich begrenzt sind. Daher ist es sehr gut möglich, dass der zuständige Kostenträger (Agentur für Arbeit oder der kommunale Träger der Optionskommunen) andere passende Maßnahmen oder Lehrgänge anbieten kann. Bitte beachten Sie, dass die hier gelisteten Maßnahmen nicht unbedingt von allen Kostenträgern in ihrer Region angeboten werden. Ebenso kann die Teilnehmerzahl der Maßnahmen beschränkt sein, deshalb empfehlen wir eine frühzeitige Meldung und Ermittlung der Gegebenheiten bei den Kostenträgern vor Ort.
Wir weisen darauf hin, dass die finanzierten Maßnahmen in unterschiedlichen Abständen seitens der Arbeitsagentur bzw. der Jobcenter ausgeschrieben werden und sich dadurch der durchführende Bildungs- und Beschäftigungsträger ändern kann. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an entsprechenden Angeboten in jedem Fall an den zuständigen Kostenträger, da allein bei diesem die Entscheidung liegt, ob und welche Maßnahme im Einzelfall finanziert wird. Der Kostenträger wird dann an den entsprechenden Maßnahmeträger vermitteln.
Es gibt unterschiedlichste Gründe dafür, dass Schüler/-innen nach Verlassen der Schule keine Berufsausbildung oder ein Studium aufnehmen. Dies können u.a. sein: ein fehlender Abschluss, die Motivation einen höheren Abschluss zu erwerben um die Chancen auf den Arbeitsmarkt zu verbessern, es wurde keine Ausbildungsstelle gefunden oder der Berufswunsch ist noch unklar. Entsprechend gibt es unterschiedlichste Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, um den Betroffenen den Weg in das Berufsleben zu ermöglichen.
Schüler/-innen und Schüler die die Schule ohne Abschluss verlassen oder einen höheren Schulabschluss anstreben, haben dazu unterschiedliche Möglichkeiten. Sie können an Lehrgängen teilnehmen, die auf eine externe Prüfung vorbereiten oder mit einer Abschlussprüfung enden oder weitere Schulen besuchen (siehe hierzu Informationsbereich Schulen).
Um junge Menschen schon frühzeitig bei der Berufswahl zu unterstützen, existieren neben der individuellen Berufsberatung der Agentur für Arbeit, weitere berufsorientierende Maßnahmen, die schon während der Regelschulzeit ansetzen und in Teilen in Kooperation mit den Regelschulen durchgeführt werden. Dies können z.B. „Maßnahmen zur Vermittlung und Vertiefung berufskundlicher Kenntnisse, Unterstützung bei der Feststellung von Interessen und Kompetenzen und Hilfen zur selbstständigen Entscheidungsfindung“ sein. (http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbi...)
Ebenso finanziert die Agentur für Arbeit an einigen Schulen verschiedene Maßnahmen zur Berufseinstiegsbegleitung für Jugendliche, die voraussichtlich Schwierigkeiten bei dem Erreichen des Schulabschlusses haben werden.
Über Angebote vor Ort und die Möglichkeit der Teilnahme informiert die jeweilige Schule, das zuständige Schulamt oder die örtliche Agentur für Arbeit.
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbi...
Im Folgenden haben wir Maßnahmen gelistet, die unseren Kriterien „weitgehend hessenweit“ und „dauerhafte Finanzierung“ entsprechen.
Zielgruppe:
Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben
- mit und ohne Schulabschluss
- ohne berufliche Erstausbildung
- ohne berufliche Orientierung
- mit fehlender Ausbildungsreife, mit einer Behinderung oder Migrationshintergrund.
Beschreibung:
Kombination aus Unterricht sowie sozialpädagogischer Betreuung bei einem Bildungsträger und dem Absolvieren von Praktika in Betrieben des gewünschten Berufsfelds oder in unterschiedlichen Berufsbereichen zur beruflichen Orientierung. Ziele sind die Förderung der Persönlichkeitsbildung, der Erwerb schulischer Qualifikationen sowie das Erlernen beruflicher Grundfertigkeiten, die betriebliche Qualifizierung und Überprüfung bzw. Herausbildung eines realistischen Berufswunschs. Betriebe können die jungen Menschen kennenlernen und etwaige Vorurteile abbauen.
Dauer:
10 -12 Monate
Abschluss:
Erwerb eines Hauptschulabschlusses und eines qualifizierten Hauptschulabschlusses ist möglich (Externenprüfung)
Bemerkungen:
- Anrecht auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld, Übernahme der Fahrtkosten
- Anrechnung auf eine anschließende Ausbildung nicht möglich.
Nötige Schritte:
Kontaktaufnahme beim zuständigen Träger der Maßnahme:
- Jobcenter der Optionskommunen (SGB II)
- Jobcenter der Arbeitsagenturen (SGB II)
- Agentur für Arbeit (SGB III)
- Broschüre „Werde fit für deine Ausbildung“, online abrufbar unter:
- http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdbw/aalen/Age...
- http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/Ausbildung/Ausbildungsvorbereitung/Bildungsmassnahmen/index.htm
Zielgruppe:
Jugendliche und junge Menschen, die
- bis zum 30. September des aktuellen Jahres keine Ausbildungsstelle finden konnten
- zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht für eine Ausbildung geeignet oder lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind.
Beschreibung:
Qualifizierungsmaßnahme in einem festen Betrieb des zukünftigen Arbeitsfeldes, vornehmlich der zukünftige Ausbildungsbetrieb. Mindestens 70% der Gesamtzeit der Qualifizierungsmaßnahme muss im Betrieb durchgeführt werden. Je nach Alter des/der Jugendlichen besteht Berufsschulpflicht. Ziel ist die spezifische Vorbereitung auf einen anerkannten Ausbildungsberuf. Junge Menschen werden im Betrieb an die Ausbildung herangeführt, ihnen soll der Erwerb bzw. die Vertiefung beruflicher Handlungsfähigkeit ermöglicht werden. Der Betrieb kann den Jugendlichen kennenlernen und fehlende Ausbildungsreife kompensieren.
Dauer:
1 Jahr – Vollzeit oder mind. 20h/Woche für Teilnehmer/-innen die ihr eigenes Kind zuhause erziehen oder Angehörige pflegen.
Abschluss:
Zertifikat durch Kammer
Bemerkungen:
- Anrechnung auf eine anschließende Ausbildung möglich (Verkürzung der Ausbildungszeit)
- Ein höherer Bildungsabschluss wird nicht erworben
- Vergütung wird zwischen dem Betrieb und der/dem Jugendlichen vereinbart
Nötige Schritte:
Kontaktaufnahme beim zuständigen Träger der Maßnahme:
- Jobcenter der Optionskommunen (SGB II)
- Jobcenter der Arbeitsagenturen (SGB II)
- Agentur für Arbeit (SGB III)
- http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/Ausbildung/Ausbildungsvorbereitung/Einstiegsqualifizierung/index.htm
- Broschüre: Informationen für Arbeitgeber. Brücke in die Berufsausbildung. Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)
- http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdate...
Zielgruppe:
Jugendliche bis 18 Jahre,
- ohne abgeschlossene Ausbildung
- mit qualifizierendem Hauptschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit entsprechenden Noten
Beschreibung:
Weiterführende Vollzeitschulform, junge Menschen können fachrichtungs- und schwerpunktbezogen motiviert und auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet werden.
Dauer:
2 Jahre - Vollzeit
Abschluss:
Bestandene Abschlussprüfung ist dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertig und berechtigt zum Besuch der zweijährigen höheren Berufsfachschule, der Fachoberschule oder des Beruflichen Gymnasiums (Beschreibung der Schulformen siehe Informationsteil Schulen).
Nötige Schritte:
Anmeldung an einer Berufsschule
http://www.berufsbildendeschulen.net/Berufsbildende-Schulen_in_Deutschland/Hessen/
Zielgruppe:
Jugendliche und junge Menschen
- mit einem mittleren Bildungsabschluss
- ohne abgeschlossene Berufsausbildung
Beschreibung:
Weiterführende berufliche Vollzeitschule, die auf einem mittleren Abschluss aufbaut. Dient der Vorbereitung auf eine Ausbildung und verbessert die Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Aus verschiedenen Berufsfeldern kann eines ausgewählt werden und in diesem werden fachtheoretische Kenntnisse und fachpraktische Fertigkeiten zur Vorbereitung auf eine Fachausbildung vermittelt und die Allgemeinbildung gefördert.
Dauer:
1 Jahr - Vollzeit
Abschluss:
Abschlusszeugnis, keine Abschlussprüfung
Bemerkungen:
- Ein höherer Bildungsabschluss wird nicht erworben
- In einigen Berufsbereichen Anrechnung auf eine anschließende Ausbildung möglich (als 1. Ausbildungsjahr)
Nötige Schritte:
Anmeldung an einer Berufsschule
http://www.berufsbildendeschulen.net/Berufsbildende-Schulen_in_Deutschland/Hessen/
Neben schulischen Maßnahmen zur Förderung der Ausbildungsreife oder Vorbereitung auf eine Berufsausbildung gibt es auch Maßnahmen, die im Bereich der dualen Ausbildung ansetzen. Diese richten sich an junge Menschen, die keinen Ausbildungsplatz finden konnten bzw. auf dem Weg zur erfolgreichen Beendigung ihrer Ausbildung Hilfe und Unterstützung in verschiedenen Bereichen benötigen.
Voraussetzungen/Zielgruppe:
Jugendliche und junge Erwachsene, die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und
- keine berufliche Erstausbildung haben
- die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben
- die ohne diese Förderung keine betriebliche Berufsausbildung beginnen können
- deren betrieblicher Ausbildungsvertrag vorzeitig gelöst wurde
Beschreibung:
Entsprechend der dualen Ausbildung gegliedert in fachtheoretische und fachpraktische Unterweisung und den Besuch der regulären Berufsschule. Zusätzlich erhalten die Auszubildenden bei einem Bildungsträger u.a. Stütz- und Förderunterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und in den allgemeinbildenden Fächern sowie gezielte Prüfungsvorbereitung und sozialpädagogische Begleitung (Beratung und Unterstützung bei Problemen).
Die Maßnahme wird in zwei unterschiedlichen Formen angeboten. Beim Integrativen Modell ist ein Bildungsträger verantwortlich für die fachtheoretische und fachpraktische Unterweisung. Beim Kooperativen Modell ist ein Kooperationsbetrieb (Betrieb der freien Wirtschaft) verantwortlich für die fachpraktische Unterweisung. Der Ausbildungsbetrieb ist in beiden Modellen der Bildungsträger.
Abschluss:
Regulärer Ausbildungsabschluss.
Dauer:
Nach Bedarf, entsprechend der Ausbildungsdauer des gewählten Berufs. Angestrebt ist eine Übernahme in ein reguläres Ausbildungsverhältnis während der Ausbildung.
Bemerkungen:
- Jugendliche erhalten eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert.
Nötige Schritte:
Kontaktaufnahme beim zuständigen Träger der Maßnahme:
- Jobcenter der Optionskommunen (SGB II)
- Jobcenter der Arbeitsagenturen (SGB II)
- Agentur für Arbeit (SGB III)
- Broschüre Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE): http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbi...
Zielgruppe:
Lernbeeinträchtige und/oder sozialbenachteiligte junge Menschen
- Auszubildende, bei denen ohne Förderung ein Abbruch ihrer Ausbildung droht.
- Menschen in einer für die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlichen Zweitausbildung, deren Abschluss ohne Förderung mit abH gefährdet ist.
Beschreibung:
Hilfestellungen für Auszubildende bei Lücken und Lernschwierigkeiten in Fachtheorie und -praxis, bei Sprachproblemen, bei Problemen im sozialen Umfeld, im Betrieb und mit Prüfungen. 3 bis 8 Stunden Förderunterricht pro Woche, in der Regel außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeiten mit dem Ziel, förderungsbedürftigen Menschen die Aufnahme oder Fortsetzung einer betrieblichen Ausbildung zu ermöglichen.
Dauer:
Entsprechend der Ausbildungsdauer des gewählten Berufs.
Nötige Schritte:
Kontaktaufnahme beim zuständigen Träger der Maßnahme:
- Jobcenter der Optionskommunen (SGB II)
- Jobcenter der Arbeitsagenturen (SGB II)
- Agentur für Arbeit (SGB III)
Zielgruppe:
Jugendliche in der dualen Ausbildung
Beschreibung:
Die qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule (QuABB) unterstützt Auszubildende, Betriebe und Berufsschulen, Probleme in der Ausbildung frühzeitig wahrzunehmen und hilft durch professionelle Beratung und Begleitung, drohende Ausbildungsabbrüche abzuwenden. Professionelle Beratungsfachkräfte schlichten, organisieren fachliche Unterstützung und bieten eine berufspädagogische Begleitung der Auszubildenden an.
Bemerkungen:
Das Angebot ist kostenlos und absolut vertraulich. Auf den Standortseiten der einzelnen QuABB-Regionen finden Sie die Kontaktdaten der jeweiligen Ausbildungsbegleiter und Ausbildungsbegleiterinnen sowie ihre Sprechzeiten:
http://www.quabb-hessen.de/regionen.html
QuABB wird gefördert aus Mitteln der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds und aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Zielgruppe:
Arbeitslose bzw. arbeitssuchende Männer und Frauen, mit und ohne Ausbildung
Beschreibung:
Ein Zeitarbeitsunternehmen, das alle Rechten, Pflichten und Risiken eines Arbeitgebers trägt, stellt den Beschäftigen mit einem regulären Arbeitsvertrag ein. Jedoch arbeiten die Zeitarbeitnehmer nicht direkt bei dem Zeitarbeitsunternehmen, sondern werden von diesem, auf Grundlage eines Überlassungsvertrages, an ein anderes Unternehmen ausgeliehen. Die Beschäftigten (=Zeitarbeitnehmer) haben die gleichen Rechte wie andere Angestellte (Entlohnung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch). Unternehmen nutzen diese Möglichkeit um personelle Engpässe (bei Auftragsspitzen, Urlaubs- oder Krankheitswellen) auszugleichen. Für den Zeitarbeitnehmer bietet sich so die Möglichkeit berufliche Erfahrungen zu sammeln und die Chancen auf die Integration in die Arbeitswelt zu erhöhen.
Nötige Schritte:
Weitere Informationen erhalten sie bei ihrem zuständigen Kostenträger:
- Jobcenter der Optionskommunen (SGB II)
- Jobcenter der Arbeitsagenturen (SGB II)
- Agentur für Arbeit (SGB III)
- Broschüre „Beschäftigungsperspektive Zeitarbeit“, online abrufbar unter: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/ArbeitundBeruf/Zeitarbeit/index.htm
Zielgruppe:
Junge Menschen im Alter von 16-27 Jahren
Beschreibung:
Das FSJ bietet jungen Menschen die Möglichkeit, eine sinnvolle Auszeit zwischen Schule und Beruf zu nehmen, wichtige Erfahrungen zu sammeln und sich ggf. beruflich zu orientieren. Das FSJ wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendarbeit, der Gesundheitspflege oder im kulturellen Bereich geleistet. Das FSJ wird bundesweit angeboten, einige Stellen gibt es auch im Ausland. Die FSJ-Teilnehmenden nehmen neben ihrer praktischen Tätigkeit regelmäßig an Seminaren teil und werden je nach Bedarf pädagogisch begleitet.
Dauer:
In der Regel 12 Monate, jedoch mindestens 6 und maximal 18 Monate.
Meist Vollzeit
Bemerkungen:
Die Freiwilligen erhalten Taschengeld (Höhe variiert und muss beim Träger erfragt werden), ggf. Unterkunft und Verpflegung oder Sachleistungen und sind sozialversichert. Für Eltern besteht Anspruch auf Kindergeld.
Nötige Schritte:
Direkte Bewerbung bei dem Träger des FSJ. Träger und freie Stellen sind unter http://www.pro-fsj.de/ oder http://www.fsj-hessen.de/ abrufbar.
Zielgruppe:
Junge Menschen im Alter von 16-27 Jahren
Beschreibung:
Dem FSJ entsprechend ist das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) eine Möglichkeit für junge Menschen, eine Auszeit zwischen Schule und Beruf zu nehmen. Die praktische Tätigkeit im Bereich Umwelt wird kombiniert mit theoretischer Wissensvermittlung in Seminaren sowie intensiver fachlicher und persönlicher Betreuung.
Dauer:
In der Regel 12 Monate, in zwingenden Fällen Verkürzung auf mindestens 6 Monate oder Verlängerung auf maximal 18 Monate möglich.
Vollzeit
Bemerkungen:
Teilnehmende erhalten Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung (oder einen finanzieller Ausgleich) und sind sozialversichert.
Nötige Schritte:
Bewerbung bei dem jeweiligen Träger (nicht der Einsatzstelle direkt). Träger und freie Einsatzstellen sind unter www.foej.de einsehbar.
Voraussetzungen/Zielgruppe:
Einzig die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein, ansonsten spielen Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses keine Rolle
Beschreibung:
Der BFD wurde entwickelt im Zuge der Aussetzung der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes. Je nach Alter der Teilnehmenden stellt er sinnvolle Überbrückung im Übergang Schule-Beruf dar, bietet due Chance zur beruflichen (Neu-)Orientierung sowie die Möglichkeit sich zu engagieren und ganz neue Erfahrungen zu sammeln. Die praktische Tätigkeit wird kombiniert mit für den Teilnehmenden kostenfreien Seminaren, die Teilnehmenden werden von Fachkräften ihrer Einsatzstelle betreut. Es existieren vielfältige Einsatzbereiche: „Soziales (Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe), Umwelt- und Naturschutz, Sport, Integration, Kultur- und Denkmalpflege, Bildung, Zivil- und Katastrophenschutz“ (https://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/oft...).
Dauer:
In der Regel 12 Monate, mindestens jedoch 6 und maximal 18 Monate (in Ausnahmefällten 24 Monate möglich)
Vollzeit, für Freiwillige über 27 ist eine Teilzeittätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche möglich.
Bemerkungen:
Die Höhe des Taschengeldes ist abhängig von der Einsatzstelle (Höchstgrenze: 357,00 Euro), Berufsbekleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder Kosten ersetzt werden, die Freiwilligen sind sozialversichert.
Nötige Schritte:
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten eine Einsatzstelle zu finden. Entweder über die Einsatzstellensuche oder Berater beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) (http://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst.html) oder die eigenständige Kontaktaufnahme einer Einrichtung, bei der sie den BFD absolvieren möchten. Ggf. ist eine kurzfristige Anerkennung einer Einrichtung als Einsatzstelle für den BFD möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Informationshotline des BAFzA unter 0221 36730.