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Erklärung

Das Bildungssystem in Deutschland/Hessen

Grundsätzlich ist das Bildungssystem in Deutschland in sechs Bereiche eingeteilt.

Dabei gibt es zunächst die freiwillige Eingangsstufe durch Kindertagesstätten. Anschließend folgt die erste Pflichtstufe, der Primarbereich für die Jahrgangsstufen 1 – 4 (in Hessen), direkt gefolgt vom Sekundarbereich I für die Jahrgangsstufen 5 – maximal 10. Anschließend folgt Sekundarbereich II mit u. A. der Oberstufe des Gymnasiums oder einer Berufsausbildung. Als nächster Bereich folgt der Tertiärbereich mit z. B. dem Besuch von Hochschulen oder Fachschulen. Als letzte Stufe gilt in Deutschland der Weiterbildungs- oder Quartärbereich, der alle Weiterbildungsangebote umfasst.

Eine genauere und immer aktuelle Übersicht über die einzelnen Bereiche erhält man durch das Diagramm zur Grundstruktur des Bildungssystems auf der Seite des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland:http://www.kmk.org/dokumentation/das-bildungswesen-in-der-bundesrepublik-deutschland.html

Das Angebot von „Aufbruch Hessen“ richtet sich im Besonderen an Pädagogen und Pädagoginnen, die Jugendliche und junge Erwachsener betreuen. Nur der Vollständigkeit halber führen wir den Bildungsgang Grundschule auf.

Die Grundschule besteht im Regelfall aus vier Jahrgangsstufen (Jahrgangsstufen 1 – 4). Dabei besuchen die Kinder üblicherweise eine Schule in ihrem Wohnbezirk.

Ziel ist es, Kinder mit vielen verschiedenen Lernvoraussetzungen und -hintergründen so zu fördern, dass ein Übergang in eine weiterführende Schule sichergestellt werden kann.

Die Hauptschule ist ein allgemeinbildender Bildungsgang, der in der Regel für fünf Jahre besucht wird (Jahrgangsstufen 5 – 9).

Eine Besonderheit ist das 10. Hauptschuljahr. Dieses endet bei den entsprechenden Noten und der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung mit dem (qualifizierenden) Realschulabschluss.

Zu den Aufgabengebieten des Bildungsgangs Hauptschule zählen gemäß § 6 Abs. 4 HSchG: Ökologische Bildung und Umwelterziehung, Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und Medienerziehung, Erziehung zur Gleichberechtigung, Sexualerziehung, Kulturelle Praxis, Friedenserziehung, Rechtserziehung, Gesundheitserziehung und Verkehrserziehung.

Abschlüsse

Hauptschulabschluss: Der Hauptschulabschluss kann auf dem ersten Bildungsweg am Ende des neunten Schuljahres an Hauptschulen, Gesamtschulen, verbundenen Haupt- und Realschulen sowie Mittelstufenschulen erworben werden. Der Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn mindestens ein Gesamtnotendurchschnitt von 4,4 erreicht wird. Sollte dieser Durchschnitt nicht erreicht werden, wird ein Abgangszeugnis ausgestellt.

Genauere Informationen über Ausgleichsmöglichkeiten von Noten und der Feststellung der Gesamtleistung, findet man im vierten Teil des aktuellen Hessischen Schulgesetzes (HSchG)

Qualifizierender Hauptschulabschluss (QHSA): Der qualifizierende Hauptschulabschluss kann auf dem ersten Bildungsweg am Ende des neunten Schuljahres an Hauptschulen, Gesamtschulen, verbundenen Haupt- und Realschulen sowie Mittelstufenschulen erworben werden. Der qualifizierte Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn zusätzlich eine schriftliche Prüfung in Englisch abgelegt wurde und mindestens ein Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 erreicht wird.

Genauere Informationen über Ausgleichsmöglichkeiten von Noten und der Feststellung der Gesamtleistung, findet man im vierten Teil des aktuellen Hessischen Schulgesetzes (HSchG).

10. Hauptschuljahr: Das 10. Hauptschuljahr wird nicht an allen Hauptschulen angeboten. Voraussetzung ist hierbei der qualifizierende Hauptschulabschluss. Als Abschluss wird der Realschulabschluss bzw. der qualifizierende Realschulabschluss angestrebt. Der Unterricht findet dabei entsprechend den Anforderungen des Bildungsganges Realschule statt.

Sollte der Realschulabschluss nicht erreicht werden, wird ein Abgangszeugnis mit dem Vermerk "Laut Konferenzbeschluss vom ... wurde der qualifizierende Hauptschulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 9 zuerkannt" ausgestellt.

Außerdem ist es möglich, den Hauptschulabschluss und den Qualifizierenden Hauptschulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg an Abendschulen oder im Rahmen von Bildungsprojekten durch Nichtschülerprüfungen nachzuholen.

Befähigung zu

  • Erwerb des Realschulabschlusses (durch 10. Hauptschuljahr , Wechsel in 10. Klasse der Realschule, zweijährige Berufsfachschule (siehe unten), Abendrealschule oder Nichtschülerprüfung)
  • Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BvB)
  • Duale Berufsausbildung
  • Zweijährige Berufsfachschule (Voraussetzung: Qualifizierender Hauptschulabschluss)

Die Realschule ist ein allgemeinbildender Bildungsgang für die Jahrgangsstufen 5 – 10. Bei entsprechenden Noten und dem Bestehen der Abschlussprüfung endet die Realschule nach dem 10. Schuljahr mit dem Realschulabschluss oder dem qualifizierenden Realschulabschluss. Zu den Aufgabengebieten der Realschule gehören gemäß § 6 Abs. 4 HSchG: Ökologische Bildung und Umwelterziehung, Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und Medienerziehung, Erziehung zur Gleichberechtigung, Sexualerziehung, Kulturelle Praxis, Friedenserziehung, Rechtserziehung, Gesundheitserziehung und Verkehrserziehung.

Abschlüsse

Realschulabschluss: Der Realschulabschluss kann im ersten Bildungsweg am Ende des zehnten Schuljahres an Realschulen, Gesamtschulen, verbundenen Haupt- und Realschulen, Mittelstufenschulen und Hauptschulen mit 10. Hauptschuljahr erworben werden. Der Realschulabschluss wird zuerkannt, wenn in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden und in der Abschlussprüfung mindestens ein Gesamtnotendurchschnitt von 4,4 erreicht wird.

Sollte dieser Durchschnitt nicht erreicht werden, wird ein Abgangszeugnis, das dem Hauptschulabschluss gleichgestellt ist, ausgestellt. Bei Nichtbestehen von Teilnehmern mit Qualifizierendem Hauptschulabschluss wird ein Zeugnis mit dem Vermerk "Laut Konferenzbeschluss vom ... wurde der qualifizierende Hauptschulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 9 zuerkannt" ausgestellt.

Genauere Informationen über Ausgleichsmöglichkeiten von Noten und der Feststellung der Gesamtleistung, findet man im vierten Teil des aktuellen Hessischen Schulgesetzes (HSchG).

Qualifizierender Realschulabschluss (QRSA): Der qualifizierende Realschulabschluss kann im ersten Bildungsweg am Ende des zehnten Schuljahres an Realschulen, Gesamtschulen, verbundenen Haupt- und Realschulen, Mittelstufenschulen und Hauptschulen mit 10. Hauptschuljahr erworben werden. Der qualifizierende Realschulabschluss wird zuerkannt, wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik, der ersten Fremdsprache und einer Naturwissenschaft jeweils mindestens ein Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 erreicht wird.

Genauere Informationen über Ausgleichsmöglichkeiten von Noten und der Feststellung der Gesamtleistung, findet man im vierten Teil des aktuellen Hessischen Schulgesetzes (HSchG).

Außerdem ist es möglich, den Realschulabschluss und den Qualifizierenden Realschulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg an Abendschulen oder im Rahmen von Bildungsprojekten nachzuholen.

Befähigung zu

  • Gymnasiale Oberstufe/Berufliches Gymnasium (Voraussetzung: Qualifizierender Realschulabschluss) mit Ziel der Allgemeinen Hochschulreife
  • Fachoberschule Form A (zweijährig) mit Ziel der Fachhochschulreife
  • Höhere Berufsfachschule (zweijährige vollschulische Berufsausbildung, Voraussetzung: Qualifizierender Realschulabschluss) mit Ziel der Fachhochschulreife
  • Höhere Berufsfachschule (einjährig, Voraussetzung: Qualifizierender Realschulabschluss) mit Ziel der Fachhochschulreife
  • Duale Berufsausbildung

Der Bildungsgang Gymnasium richtet sich an „intellektuell begabte, leistungsfähige und -willige Schülerinnen und Schüler und bereitet diese auf den Besuch einer Universität oder auf die Berufswelt vor“ (Zitat Hessisches Kultusministerium). Dieser Bildungsgang wird von den Jahrgangsstufen 5 – 9 (G8), bzw. 10 (G9) besucht. Nach dem Bildungsgang Gymnasium in der Sekundarstufe I folgt die dreijährige Oberstufe der Sekundarstufe II.

Abschlüsse

Abitur/Allgemeine Hochschulreife

Bei entsprechenden Noten und dem Bestehen der Abschlussprüfungen nach 8 (G8) oder 9 (G9) Jahren erwerben die Schüler/-innen das Abitur und die allgemeine Hochschulreife. Das ausgestellte Abschlusszeugnis gilt als Befähigung zum Studium an allen Hochschulen.

Sollte das Abitur nicht bestanden werden, wird ein Realschulabschluss zuerkannt.

Fachhochschulreife

Wer die Qualifikationsphase mindestens bis zum Ende des zweiten Halbjahres besucht hat, erwirbt die Fachhochschulreife, wenn die laut OAVO (Oberstufen- und Abiturverordnung) geforderten schulischen Leistungen erfüllt sind und eine ausreichende berufliche Tätigkeit nachgewiesen ist. Diese kann nachgewiesen werden in Form einer Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder dem Abschluss einer schulischen Berufsausbildung (staatliche Prüfung) oder einer Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder aber durch ein einjähriges Praktikum.

Genauere Informationen zu den Prüfungsanforderungen und der Berechnung der Gesamtqualifikation, findet man im vierten Teil der aktuellen Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO).

Außerdem ist es möglich, die Hochschulreife an Abendgymnasien, Beruflichen Gymnasien und am Hessenkolleg nachzuholen. Die Fachhochschulreife kann zusätzlich an einer Fachoberschule (FOS) erworben werden.

Befähigung zu

  • (Duales) Studium an Hochschulen oder Fachhochschulen
  • Berufsausbildung

Bei den Gesamtschulen unterscheidet man zwischen schulformbezogenen (kooperativen) und schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen.

In der schulformbezogenen Gesamtschule werden die einzelnen Zweige Hauptschule, Realschule und Gymnasialzweig voneinander getrennt unterrichtet.

Bei der schulformübergreifenden Gesamtschule erfolgt keine typische Trennung in die einzelnen Schulzweige. Gegen Ende der Schulzeit können aber abschlussbezogene Klassen eingerichtet und besucht werden. Die integrierte Gesamtschule ist – im Gegensatz zu der kooperativen Gesamtschule - von den Bildungsgängen Hauptschule, Realschule und Gymnasium abweichend organisiert und verfolgt eine andere Unterrichtskonzeption mit Kurssystem.

Abschlüsse

  • Hauptschulabschluss
  • Qualifizierender Hauptschulabschluss
  • Realschulabschluss
  • Qualifizierender Realschulabschluss
  • Versetzung in Gymnasiale Oberstufe

Befähigung zu

  • Siehe Hauptschule, Realschule, Gymnasium

Der Schulzweig „Förderschule“ bietet eine intensive Förderung für Schüler/-innen, deren Lern- und Bildungsentwicklung z.B. durch geistige und körperliche Behinderung gehemmt ist. Um genauer auf die verschiedenen Bedürfnisse einzugehen, teilen sich die Förderschulen in bestimmte Förderschwerpunkte ein. Ebenfalls möglich sind Allgemeine Schulen mit Abteilungen von Förderschwerpunkten. Eine Schule kann sich dabei auf mehrere Förderschwerpunkte konzentrieren.

Der Zugang zu einer Förderschule erfolgt für Schulanfänger und bereits eingeschulte Schüler/-innen zunächst über die allgemeine Schule. Besteht Anspruch auf eine sonderpädagogische Förderung, muss der/die Schulleitende prüfen ob die schuleigenen präventiven Fördermaßnahmen ausreichen.

Sollte dies nicht der Fall sein, können die Eltern bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung die Aufnahme an einer Förderschule beantragen. Nach Beratung mit dem zuständigen regionalen BFZ (Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum), stellt der Förderausschuss eine Empfehlung über die Art der sonderpädagogischen Förderung aus. Letztendlich entscheiden der /die Schulleitende nach Genehmigung durch das Staatliche Schulamt und Anhörung der Eltern über Art der sonderpädagogischen Förderung.

Förderschulen sollen im Allgemeinen stets als Durchgangsschulen angesehen werden. Ziel ist, wenn möglich, immer die Rückschulung in die allgemeine Schule. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bieten dabei eigene, schulspezifische Abschlüsse. Die einzelnen Förderschwerpunkte werden im Folgenden kurz erläutert:

Befähigung zu

  • Einstieg in die Berufswelt oder Nachholen des Hauptschulabschlusses, zumeist über Bildungsmaßnahmen wie z.B. außerschulische und schulische Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BVB).

 

Quellen:

Die Form der Mittelstufenschule in Hessen gibt es seit dem Schuljahr 2011/2012. Sie richtet sich an Haupt- und Realschüler/-innen mit dem Ziel, den Hauptschulabschluss und den Realschulabschluss in normaler oder qualifizierender Form zu erwerben. Viele verbundene Haupt- und Realschulen wechseln zurzeit in das Konzept der Mittelstufenschule. Durch diese Änderungen gibt es in der Adressdatenbank von „Aufbruch Hessen“ momentan noch keine Kategorie für Mittelstufenschulen. Diese Schulen können aber über die Kategorien „Hauptschule“ und „Realschule“ gefunden werden.

Eine aktuelle Auflistung der Mittelstufenschulen in Hessen und weitere Informationen zu dieser Schulform erhalten Sie über den Punkt "Standorte" auf http://mittelstufenschule.bildung.hessen.de.

Die Mittelstufenschule beginnt mit die Aufbaustufe der Jahrgänge 5 – 7. Ab der Klasse 8 werden die Schülerinnen und Schüler in den praxisorientierten Bildungsweg oder den mittleren Bildungsweg eingestuft. Dabei erfolgt aber keine Trennung der Haupt- und Realschüler/-innen.

Durch Nichtschülerprüfungen (oder auch externe Prüfungen) können Teilnehmer allgemeine Schulabschlüsse nachträglich erwerben. Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die nach ihrer Schulzeit einen höheren Abschluss anstreben, bisher keinen Abschluss erreicht haben oder z. B. auch an Migranten und Migrantinnen, die keine Bildungsnachweise vorweisen können.

Durch Nichtschülerprüfungen können alle allgemeinen Schulabschlüsse erreicht werden. Die Vorbereitung auf den Haupt- oder Realschulabschluss erfolgt dabei, für den Teilnehmer gebührenfrei, über Bildungsträger.

Für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife werden Gebühren für den Teilnehmer fällig. Die Vorbereitung auf den Abschluss erfolgt dabei selbstständig oder in Vorbereitungsinstituten.

Berufliche Schulen gehören dem Sekundärbereich II an und sollen allgemeine und berufliche Bildung in berufsqualifizierenden und studienqualifizierenden Bildungsgängen vermitteln. Die Bildungsgänge der Beruflichen Schulen teilen sich in Vollzeit und Teilzeit auf.

Berufliche Schulen: Berufsschule (BS)

Die Berufsschule steht für das duale System der Berufsausbildung. Dabei werden abwechselnd Berufsschule und Ausbildungsbetrieb besucht, um theoretische und praktische Kenntnisse zu vertiefen und zu vereinen. Der Bildungsgang Berufsschule dauert, je nach gewähltem Ausbildungsberuf, 2 bis 3 ½ Jahre und endet bei Bestehen mit einem qualifizierten Berufsabschluss. Bei entsprechenden Noten kann während dieser Zeit unter gewissen Voraussetzungen auch der Hauptschulabschluss und Realschulabschluss erworben werden.

Berufliche Schulen: (Höhere) Berufsfachschule (HBFS, BFS)

Bei dem Bildungsgang Berufsfachschule unterscheidet man u. A. zwischen der Zweijährigen Berufsfachschule (Voraussetzung: Hauptschulabschluss) und der Einjährigen Höheren Berufsfachschule (ehemals Höhere Handelsschule – HH, Voraussetzung: Realschulabschluss).

Der erfolgreiche Abschluss der Zweijährigen Berufsfachschule ist mit dem Mittleren Abschluss (Realschulabschluss) gleichzusetzen und bietet somit für Hauptschulabsolventen mehr Möglichkeiten für den weiteren Bildungsweg.

Die Einjährige Höhere Berufsfachschule dient der beruflichen Orientierung im kaufmännischen Bereich und legt Grundlagen für eine entsprechende Berufsausbildung. Dieser Bildungsgang kann in einigen Berufen als erstes Jahr der Ausbildung angerechnet werden.

Beide Bildungsgänge der Berufsfachschule sind Vollzeitschulformen.

Zu der Berufsfachschule gehören außerdem die Zweijährige höhere Berufsfachschule: Assistentenberufe und Sozialassistenz und die Berufsfachschule mit Berufsabschluss. Weitere Informationen hierzu bietet das Hessische Kultusministerium: https://kultusministerium.hessen.de/schule/schulformen/berufliche-schulen/berufsfachschulen

Berufliche Schulen: Fachoberschule (FOS)

Als Voraussetzung für die Fachoberschule (FOS) gilt der Realschulabschluss.

Die Fachoberschule vermittelt eine fachpraktische berufliche Qualifizierung sowie eine allgemeine und fachtheoretische Bildung in den Bereichen Technik und Wirtschaft. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Bildungsganges, endet die Fachoberschule nach einem bzw. zwei Jahren mit der Fachhochschulreife.

Die Form A der FOS umfasst die Jahrgänge 11 – 12 und besteht, ähnlich wie die das duale System der Berufsschule, aus einem schulischen und einem betriebspraktischen Teil in Form eines Praktikums.

Die Form B der FOS umfasst den vollschulischen Jahrgang 12. Will man in diesen direkt ohne Besuch des 11. Jahrgangs einsteigen, muss man eine „Abschlussprüfung in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf oder den Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf“ (Zitat Hessisches Kultusministerium) vorweisen können.

Berufliche Schulen: Berufliches Gymnasium (BG)

Als Voraussetzung gilt hier mindestens der Qualifizierende Realschulabschluss oder der Realschulabschluss mit entsprechendem Kommentar über die Eignung von der abgebenden Schule.

Im Gegensatz zur Fachoberschule wird in diesem Bildungsgang nach erfolgreichem Abschluss aber die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt, die, unabhängig von der gewählten Fachrichtung, zum Studium an allen Hochschulen befugt. Die Fachrichtungen des Beruflichen Gymnasiums lauten: Technik, Wirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft, Gesundheit und Soziales.

Berufliche Schulen: Fachschule (FS)

Die Fachschule gehört bereits zum Tertiären Bereich und schließt an eine Berufsausbildung an auf deren Fachbereich der Besuch der Fachschule ausgerichtet wird. Dabei gelten die FS als Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf bereits gewonnene Berufserfahrung auf.

Ziel ist es, Fach- und Führungskompetenz zu entwickeln, die auf Aufgaben im mittleren Management oder auf die unternehmerische Selbstständigkeit vorbereiten. Mit einer Zusatzprüfung kann außerdem die Fachhochschulreife erworben werden.

Berufliche Schulen: Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BvB)

Die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BvB) umfassen verschiedene qualifizierende Bildungsgänge, die in Teilzeit oder Vollzeit durchgeführt werden. BvB kommt infrage für Teilnehmer/-innen, die der verlängerten Vollzeitschulpflicht unterliegen oder die Teilnehmer/-innen, die die verlängerte Vollzeitschulpflicht (10. Schuljahre) erfüllt und keine Möglichkeit zur Aufnahme einer Ausbildung, Arbeitsstelle oder sonstigen Beschäftigung gefunden haben.

Bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme, erhalten Schüler/-innen ohne Hauptschulabschluss im Abschlusszeugnis einen Gleichstellungsvermerk für den Hauptschulabschluss bzw. bei entsprechenden Noten, für den qualifizierenden Hauptschulabschluss.

Weitere Informationen zu BvB, können Sie unserem Infobereich über Bildungsmaßnahmen entnehmen.

Schulen für Erwachsene richten sich insbesondere an berufstätige Erwachsene oder allgemein Erwachsene, die allgemeinbildende Abschlüsse erwerben möchten, um so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu vergrößern. Ebenfalls ist es möglich, die Allgemeine Hochschulreife und die Fachhochschulreife zu erwerben, die zum Studium an Hochschulen befugen.

Schulen für Erwachsene: Abendhauptschule/Abendrealschule

Ziel der Abendhauptschule oder Abendrealschule ist der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses oder Realschulabschlusses in normaler oder qualifizierender Form und die Vorbereitung auf den Besuch weiterführender Schulen. Voraussetzung für die Aufnahme an einer Abendschule ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und das kein dem angestrebten Abschluss ähnlicher Bildungsabschluss erworben wurde. Außerdem darf gleichzeitig keine andere allgemeinbildende oder berufliche Vollzeitschule besucht werden. Dieser Bildungsgang dauert in der Regel an der Abendhauptschule zwei bis drei Semester und an der Abendrealschule zwei bis höchstens sechs Semester.

Schulen für Erwachsene: Abendgymnasium

Ziel des Abendgymnasiums ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife und die Vorbereitung auf ein Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium. Voraussetzung ist eine Vorbildung, die mindestens dem Hauptschulabschluss entspricht und der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eine mindestens zwei Jahre ausgeführte Berufstätigkeit. Vor jeder Aufnahme, werden die Vorkenntnisse der Bewerber/-innen durch die Schulleitung genau überprüft und individuelle Beratungsgespräche geführt.

Der Besuch des Abendgymnasiums dauert in der Regel sechs bis acht Semester, die in Vorkursphase (für Teilnehmer/-innen mit Hauptschulabschluss Pflicht), Einführungsphase und Qualifikationsphase und Abiturprüfung eingeteilt sind. Teilnehmer/-innen, die das Abendgymnasium nach dem erfolgreichen Besuch des zweiten Qualifikationsphasensemesters verlassen, erhalten das Zeugnis der Fachhochschulreife.

Schulen für Erwachsene: Hessenkolleg

Das Ziel des Hessenkollegs entspricht dem der Abendgymnasien: der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Im Gegensatz zum Abendgymnasium, dürfen die Studierenden hier während ihrer Ausbildung am Hessenkolleg keine berufliche Tätigkeit ausüben. Ansonsten unterscheidet sich das Hessenkolleg noch durch die Mindestanzahl der Wochenstunden vom Abendgymnasium.

Schulen für Erwachsene: Volkshochschulen (VHS)

Volkshochschulen gehören dem Weiterbildungsbereich an. Die 33 Volkshochschulen Hessens sind die größten Anbieter von öffentlich geförderter Erwachsenenbildung in Hessen. Im Gegensatz zu den anderen Schulformen für Erwachsene, kann man sich an Volkshochschulen in allen erdenklichen Bereichen, auch für private Interessen, weiterbilden. Das Kursprogramm ist dabei von VHS zu VHS verschieden. Außerdem dürfen viele Kurse bereits ab einem Alter von 16 Jahren besucht werden sofern ihnen keine Altersbegrenzung zu Grunde liegen.

Ebenfalls kann man sich an Volkshochschulen auf Nichtschülerprüfungen für die allgemeinen Schulabschlüsse vorbereiten. Die unterschiedlichen Angebote sind dabei den Kursangeboten der einzelnen Volkshochschulen zu entnehmen.

Die Kosten für die Teilnahme an VHS-Kursen übernimmt der Teilnehmer oder die Teilnehmerin selbst. Oft werden aber Ermäßigungen für bestimmte Zielgruppen wie z. B. Schüler/-innen und Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld angeboten.