Informationen

Beratungsstellen

Erklärung

In unserer Adressdatenbank haben wir Adressen wichtiger Anlaufstellen gesammelt, die Beratung und Hilfe in den verschiedensten Problemsituationen anbieten. So unterschiedlich Probleme gelagert sein können, so vielfältig ist auch die Beratungslandschaft in Hessen.

Dabei finden sich in unserer Datenbank ausschließlich Anlaufstellen, deren Beratungsangebot – zumindest das Angebot der Erstberatung – für den Klienten kostenfrei ist.

Wir haben versucht, die Angebote möglichst sinnvoll nach Problemlagen bzw. Zielgruppen zu kategorisieren. Häufig ist ein Problem jedoch sehr komplex, der eigentliche Kern für die Betroffenen oder Außenstehenden nicht immer direkt erkennbar – deswegen fällt die Wahl einer „richtigen“ Anlaufstelle schwer.

Grundsätzlich gilt: In allen aufgeführten Institutionen arbeiten Fachleute, die sich in der Beratungslandschaft ihres Bezirks auskennen. Sollten diese die Erstberatung nicht übernehmen können, werden die Klienten an passende Stellen weitervermittelt. Daher empfehlen wir, besser erst mal die „falsche“ Beratungsstelle anzusprechen als keine. Zudem überschneiden sich viele Angebote bzw. sind in sogenannten „Beratungszentren“ versammelt, die unterschiedliche Fachstellen unter einem Dach vereinen (Allgemeine Lebensberatung, Erziehungsberatung, Paarberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung u.v.m.).

Es sei angemerkt, dass die einzelnen Beratungsstellen vor Ort teilweise nochmal eigene Schwerpunkte legen. Zentrale Teile der jeweiligen Angebotspalette können sie der dem Eintrag zugewiesenen Angebotsbeschreibung in unserer Adressdatenbank entnehmen. Sollten Sie detailliertere Informationen wünschen, besuchen Sie bitte die Homepage der jeweiligen Einrichtung oder setzen sich mit der Beratungsstelle direkt in Verbindung.

Im Folgenden finden Sie, in alphabetischer Reihenfolge, Kurzbeschreibungen der bei uns gelisteten Beratungsstellen mit ihrem Angebot und Aufgabenspektrum.

Unter der Kategorie „Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche“ (BEKJ) sind verschiedene, sowohl kommunale als auch freien Trägern zugehörige, Beratungsstellen gelistet. Sie sind Ansprechpartner für nahezu alle die Bereiche Familie, Kindererziehung, Kindheit und Jugend betreffenden Probleme.

So findet man dort Hilfe z.B. bei Fragen zur Erziehung und Entwicklung der Kinder, Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, Schul- und Lernschwierigkeiten, Familienproblemen, Ehe- und Partnerschaftsproblemen, Trennung und Scheidung und aktuellen Krisen.

An diese Stellen können sich Familien als Ganzes, aber auch Einzelpersonen sowie Kinder und Jugendliche ohne Wissen ihrer Eltern wenden.

Diese Stellen sind beratend tätig, sei es in Form einer Erstberatung – ggf. mit Aufklärung über rechtliche Möglichkeiten – und Weitervermittlung an andere Stellen oder in Form von längerfristigen, der individuellen Problemlage angepassten Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Therapien.

Die (Erst-)Beratung ist kostenfrei und kann auf Wunsch in aller Regel anonym erfolgen. In den meisten Fällen sind auch längerfristige Beratungsangebote für die Klienten gratis. Einige dieser Stellen bieten ebenfalls Online-Beratung an. Auch an Beratungsstellen der konfessionellen Träger wie Diakonie und Caritas können sich alle Menschen ungeachtet ihrer Konfession oder Nationalität wenden.

Quellen:
  • Angebotsbeschreibungen der Beratungsstellen

Unter der Kategorie „Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ sind in unserer Datenbank kommunale, meist den Jugendämtern zugeordnete Einrichtungen der Kreise bzw. kreisfreien Städte gelistet. Es handelt sich hierbei um soziale Dienste, die die soziale Grundversorgung sicherstellen sollen und damit über ein sehr breit gefächertes Aufgabenspektrum verfügen. Dieses macht den ASD zu einem geeigneten ersten Ansprechpartner in den vielfältigsten Problemsituationen.

Zunächst gehört es zu den Aufgaben über gesetzliche Möglichkeiten aufzuklären und ggf. an andere Hilfsangebote (z.B. spezielle Beratung, Therapieangebote etc.) zu vermitteln. Dies hat der ASD mit anderen sozialen Diensten freier Träger, die in unserer Datenbank z.B. unter „Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche“, „Sozialberatung/Allgemeine Lebensberatung“ gelistet sind, gemein.

Die Aufgaben des ASD gehen aber über die rein beratende Funktion weit hinaus. So obliegt ihm die Entscheidung über die Gewährung der psychosozialen Sozialleistungen (wie z.B. verschiedene Angebote der Familienhilfe bzw. der Hilfen zur Erziehung). Darüber hinaus ist er Anlaufstelle bei (dem Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung und verantwortlich für die Wahrnehmung des Schutzauftrags.

Jugendberatungn sind Einrichtungen, an die sich Jugendliche – und teilweise Kinder – auch ohne Wissen ihrer Eltern wenden können. In der Datenbank sind hier Anlaufstellen für Jugendliche in allen erdenklichen Lebenssituationen gelistet. Jugendliche können hier Informationen zu verschiedensten Themenbereichen erhalten oder Hilfe und Unterstützung in konkreten Problem- oder Krisensituationen. Dies können sein: Schulprobleme, Probleme im Übergang Schule - Beruf, Drogenmissbrauch, Identitätskrisen, Probleme mit den Eltern oder Freunden, Probleme mit Behörden etc.

Jugendzentren sind Jugendfreizeiteinrichtungen wie Jugendhäuser, Jugendzentren oder Jugendclubs, die neben den Angeboten zur Freizeitgestaltung auch niedrigschwellige Beratungsangebote bieten. Hier finden Jugendliche für ihre Sorgen und Probleme einen ersten Ansprechpartner, der bei Bedarf dabei behilflich ist, weitergehende Unterstützungsmöglichkeiten zu finden und zu aktivieren. Auch Hilfe im Umgang mit Behörden oder Begleitung zu Ämtern wird teilweise angeboten. Ebenso findet sich häufig das Angebot der Hausaufgabenbetreuung sowie Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche und dem Schreiben von Bewerbungen. In vielen Fällen wird ein kostenfreier Internetzugang bereit gestellt.

Quellen:
  • Angebotsbeschreibungen der Einrichtungen

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist Teil der gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes und organisatorisch häufig eine Unterabteilung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD). Zunehmend wird synonym der Begriff „Jugendhilfe im Strafverfahren“ verwendet. Sie wird grundsätzlich und unmittelbar vom Jugendgericht herangezogen.

Zielgruppe sind Jugendliche von 14 bis 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Auch deren Eltern können sich an die Jugendgerichtshilfe wenden.

Die Jugendgerichtshilfe begleitet den gesamten Ablauf des Ermittlungs- und Jugendstrafverfahrens und ist dabei Ansprechpartnerin für den straffälligen Jugendlichen und dessen Eltern sowie für Staatsanwalt und Jugendgericht.

Für Jugendliche und deren Eltern erfüllt die Jugendgerichtshilfe folgende Aufgaben:

  • Information und Beratung über gesetzliche Grundlagen (u.a. den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens, mögliche Folgen der Straftat, Datenschutz und Vertrauensschutz, verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz)
  • Beratung bei mit Straffälligkeit häufig einhergehenden Problemen und Schwierigkeiten in Schule, Beruf und Ausbildung, Familie und Wohnen, Freizeit sowie bei Schulden
  • Unterstützung des Jugendlichen während des Jugendgerichtsverfahrens
  • Betreuung in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft
  • Vermittlung und Begleitung von Jugendhilfsmaßnahmen wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen oder von anderen Haftalternativen wie gemeinnützige Arbeitsstunden etc.

In der Funktion als Ansprechpartner für Jugendgericht und Staatsanwalt erfüllt die Jugendgerichtshilfe die Aufgaben:

  • Verfassen schriftlicher Berichte an Staatsanwaltschaft und Jugendgericht über die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation, Zukunftsperspektiven, Hintergründe der Straftaten, Jugendhilfemaßnahmen
  • Unterstützung des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung

Für detailliertere oder einzelfallbezogene Informationen wenden Sie sich an ihr örtliches Jugendamt oder direkt an die Jugendgerichtshilfe vor Ort.

Die vorrangige Aufgabe des Jugendmigrationsdienstes ist es, junge Menschen zu beraten und zu begleiten, die Hilfe und Unterstützung am Übergang von Schule – Ausbildung – Beruf benötigen.

Dabei richten sich die Angebote nicht nur an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (vom 12. bis zu Vollendung des 27. Lebensjahres). Auch Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die Fragen vor allem in Bezug auf die Bildung/Ausbildung ihrer Kinder haben sowie Interessierte, Initiativen und Institutionen, einschließlich des Lebensumfeldes der jungen Menschen, können sich an diese Einrichtungen wenden.

Es werden folgende Ziele angestrebt: (1) Die Verbesserung der Integrationschancen (sprachliche, soziale, schulische und berufliche Integration), (2) die Förderung von Chancengerechtigkeit sowie (3) die Förderung der Partizipation in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens.

Die Aufgaben sind demnach (1) Individuelle Integrationsförderung mit Integrationsförderplanung und sozialpädagogischer Beratung, (2) Durchführung von Gruppenangeboten zur Unterstützung des Integrationsprozesses, (3) Elternarbeit, (4) Förderung von freiwilligem und bürgerschaftlichem Engagement junger Menschen mit Migrationshintergrund, (5) Netzwerk- und Sozialraumarbeit sowie (6) Initiierung und Begleitung der interkulturellen Öffnung.

Im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes und als Bestandteil der Initiative JUGEND STÄRKEN werden Jugendmigrationsdienste und deren Umsetzung durch verschiedene Organisationen (z.B. Arbeiterwohlfahrt und Internationaler Bund) vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Viele Beratungsstellen der unterschiedlichen Kategorien bieten auch Onlineberatung an. Ob die gewünschte Beratungsstelle vor Ort diesen Dienst anbietet, erfahren Sie auf der jeweiligen Homepage, deren Link wir im Adressteil aufführen. Da dieses Angebot bei vielen Beratungsstellen nicht konstant verfügbar ist, weisen wir in der Angebotsbeschreibung nicht gesondert darauf hin.

Hessen-/oder bundesweite Onlineberatungsangebote existieren auch. Diese finden Sie unter der gewünschten Kategorie unter hessenweit bzw. bundesweit.

Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen sind Angebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen, seelischen Problemen sowie Menschen in (psychischen) Lebenskrisen, akuten Notlagen oder schwierigen Lebenssituationen. Auch deren Familien oder Personen aus dem näheren sozialen Umfeld können sich an diese Beratungsstellen wenden.

Angeboten wird zum einen Krisenintervention durch kurzfristige Bereitstellung professioneller Hilfe. Dabei werden gemeinsam Lösungswege aus der Krise erarbeitet und bei Bedarf an Fachberatungsstellen oder andere Einrichtungen weitervermittelt. Häufig werden auch Hilfestellungen im Umgang mit Behörden und Anträgen geboten sowie die Klärung von Fragen zu finanziellen Hilfen und gesetzlichen Regelungen.

Zum anderen bieten viele dieser Beratungsstellen Begleitung bereits vor, während und auch nach einem stationären Aufenthalt an und haben feste Freizeit- und Gruppenangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Quellen:
  • Angebotsbeschreibungen der Einrichtungen

In der Praxis lässt sich Rechtsberatung grob in zwei Bereiche einteilen. Zum einen versteht man umgangssprachlich häufig unter dem Begriff der Rechtsberatung die Aufklärung über gesetzliche Grundlagen und Ansprüche aus unterschiedlichen Bereichen wie z.B. Familienrecht (Unterhalt, Umgangsrecht nach Trennung der Eltern etc.) oder Sozialrecht (Antragstellung, Probleme beim Bezug von Sozialleistungen etc.). Diese Form der Aufklärung und Beratung wird von unterschiedlichen Beratungsstellen abgedeckt (Sozialberatung, BEKJ etc.) und ist kostenfrei.

Zum zweiten bedeutet Rechtsberatung im engeren Sinne, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden oder man auf solche reagiert, bzw. dass man außergerichtlich anwaltlich vertreten wird. Diese Form der außergerichtlichen Rechtsberatung und -vertretung muss durch einen Anwalt erfolgen und ist in jedem Fall kostenpflichtig. Hier greift in Deutschland das Rechtsberatungsgesetz (RBerG). Dieses schreibt vor, dass nur legitimierte Personen, im Wesentlichen Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater sowie Patentanwälte außergerichtliche Rechtsberatung anbieten dürfen. In bestimmten Fällen, z.B. Verbraucherzentralen, können gesonderte Genehmigungen zur Beratung und Vertretung erteilt werden.

Menschen mit nachweislich geringen finanziellen Mitteln, die anwaltlicher Beratung bedürfen, haben die Möglichkeit Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz zu beantragen (Quelle: Amtsgericht Darmstadt: http://www.ag-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/AMG_Darmstadt_Internet?cid=5191b775e872cd2efe3ecca81af92324)

Hierbei gilt:

  • „Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz wird in allen Bereichen der Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme der Finanzgerichtsbarkeit) demjenigen gewährt, der die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann“ (Link Amtsgericht Darmstadt).
  • Für die Genehmigung der Beratungshilfe zuständig ist die Beratungshilfestelle beim Amtsgericht (siehe Link oben) bzw. die Rechtsantragsstelle, in dessen Bezirk die ratsuchende Person ihren Erstwohnsitz hat – siehe u.a. http://www.hirschberg-bergstrasse.de/index.php?id=51&no_cache=1&publish[type]=vdetails&publish[sbwid]=105072|0&publish[servicebwId]=Beratungshilfe%20in%20au%C3%9Fergerichtlichen%20Verfahren%20beantragen
  • Um den Antrag stellen zu können, müssen Nachweise über Einkommens- und Vermögensverhältnisse erbracht werden.
  • Wird dem Antrag stattgegeben kann die Beratung vom Amtsgericht selbst durchgeführt werden oder es wird ein „Berechtigungsschein für Beratungshilfe“ bzw. Rechtsberatungsschein ausgestellt, der dem Ratsuchenden ermöglicht einen Anwalt der Wahl zu konsultieren.
  • Die reine Ausstellung des Berechtigungsscheins ist kostenlos (ebenso die Beratung beim Amtsgericht), für die Durchführung der Beratung bei einem Anwalt erhebt dieser die Gebühr von 15,00€ (Stand 2013; Beratungshilfegebühr nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Diese kann in extremen Notfällen auch erlassen werden.

Bleibt es nicht bei der außergerichtlichen Vertretung, d.h. kommt es zu einem gerichtlichen Prozess, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Genauere Informationen hierzu finden Sie u.a. in der Broschüre „Beratungs- und Prozesskostenhilfe“ des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

 

Weitere Links:

 

Broschüre „Beratungs- und Prozesskostenhilfe“ des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz: http://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BMJ/Beratungshilfe_Prozesskostenhilfe_1474010.html?nn=670290 (Stand 2014, nicht barrierefrei)

http://www.hukuk24.de/rechtsberatung/beratungshilfe-kostenlos.html (barrierefreie aber ältere Version der o.g. Broschüre, hierin sind noch die Kosten von 10 Euro für die Beratungshilfe genannt, diese wurden inzwischen auf 15 Euro erhöht).

Liste der hessischen Amtsgerichte: http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdJ_Internet?uid=c20305a3-baed-7121-aeb6-df197ccf4e69

Deutschlandweite Suche der zuständigen Gerichte:http://www.justizadressen.nrw.de/og.php?MD=j (gefunden auf Bad Homburg.de)

Homepage Rechtsanwalt mit Beratungshilferechner (Prozesskostenhilferechner) und weiteren Informationen: http://www.hukuk24.de/rechtsberatung/

Ebenfalls sind in unserer Datenbank Schuldnerberatungsstellen gelistet. Detaillierte Informationen zum Thema Schulden und Möglichkeiten zum Schuldenabbau erhalten sie in unserem Informationsteil unter der Überschrift Schulden.

Die unter „Sozialberatung/Allgemeine Lebensberatung“ gelisteten Beratungsstellen sind Angebote für nahezu jeden Menschen in jeder Problemsituation. Zielgruppe sind sowohl Einzelpersonen sowie Paare und Familien. Die Sozialberatungen/Allgemeinen Lebensberatungen sind entweder in kommunaler, freier oder kirchlicher Trägerschaft. Ungeachtet des Trägers sind sie offen für Menschen jeder Nationalität und jeder Konfession. Dies gilt auch für die „Kirchliche Allgemeine Lebensberatung (KASL)“ des Diakonischen Werks, wenngleich diese explizit auf dem christlichen Weltbild gründet.

In ihrem individuellen Angebot vor Ort können sich die Einrichtungen unterscheiden, insgesamt sind hier jedoch Beratungsstellen gelistet, die in jedem Fall eine aussichtsreiche erste Anlaufstelle für jede Problemlage, ob persönlich oder finanziell, sind. Die individuelle Problemlage kann hier erhellt und zu einer passenden Beratungseinrichtung/Anlaufstelle vermittelt werden – sofern eine Hilfe vor Ort nicht möglich ist.

Konkret heißt dies: Klienten können hier Hilfe und Unterstützung beim Umgang mit Behörden und Ämtern suchen, sie bekommen Informationen über rechtliche Ansprüche verschiedener Bereiche und über Finanzierungsmöglichkeiten. Ebenso finden sie hier meist Unterstützung bei der Wohnungssuche und gelegentlich wird auch Begleitung zu Ämtergängen angeboten.

Auch im psychosozialen Bereich, d.h. in persönlichen Krisen und bei Hilfsbedürftigkeit im privaten Bereich, wird Unterstützung und Beratung geboten. Je nach Einzelfall ist eine längere Begleitung des Klienten möglich oder es wird in weitergehende Hilfesysteme vermittelt.

Quellen:
  • Angebotsbeschreibungen der Einrichtungen

Der Sozialpsychiatrische Dienst ist eine vorgeschriebene Leistung der Gesundheitsämter (Quelle: Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD), § 7 Absatz 3). Zielgruppe sind laut Gesetz „Menschen mit psychischen Krankheiten, Abhängigkeitserkrankungen und geistigen Behinderung sowie hiervon bedrohte Menschen und deren Angehörige“. Der sozialpsychiatrische Dienst ist somit erste Anlauf- und Informationsstelle für Betroffene, dem sozialen Umfeld sowie niedergelassene Ärzte oder andere Institutionen. Bei Bedarf wird in weitergehende, spezifische Hilfen vermittelt. Ebenfalls werden an vielen Stellen konkrete, im Einzelfall auch längerfristige, Beratungs- und Betreuungsangebote gemacht.

Viele Beratungsstellen aus den verschiedenen Kategorien bieten – auch anonyme – Telefonberatung an. Dies gilt es im Einzelfall mit der entsprechenden Einrichtung zu klären. Nicht jedes Problem kann telefonisch gelöst werden, aber häufig hilft ein Gespräch, das Problem zu konkretisieren und die nächsten Schritte zu planen.

Hessen- oder bundesweite Angebote der Telefonberatung finden Sie unter der jeweiligen Kategorie unter hessenweit bzw. bundesweit.

Kindeswohlgefährdung, Familiäre Krisen: ASD (gesicherte 24h Erreichbarkeit für die Polizei)

Probleme in der Erziehung: BEKJ

Psychische Krisen, Suizidgedanken: PSKB (akute Suizidgefahr: Polizei)

Lebenskrisen, psychische Krisen: Allgemeine Lebensberatung/Sozialberatung, PSKB

Drohende Wohnungslosigkeit: Wohnungsnotfallhilfe (Amt für Wohnungswesen)